Das Betreten und Benutzen des Bogenparcours und des Einschießplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber und der Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen!
Erlaubt ist das Schießen mit Pfeil und Bogen. Das Schießen mit Armbrüsten ist strengstens verboten. Das maximale Zuggewicht Compoundbögen, Langbögen und Recurvebögen darf 75 lbs nicht überschreiten. Atlatele und Blasrohre sind erlaubt. Es ist strengstens verboten, mit Jagdspitzen auf die Ziele zu schießen!
Im Wald herrscht striktes Rauchverbot (Brandgefahr)! Die Benützung des Parcours und des Einschießplatzes sind unter Alkoholeinfluss ist strengstens verboten!
Aus Rücksicht auf freilebende Tiere sowie jagdberechtigte Personen dürfen der Parcours und Einschießplatz nur innerhalb der Öffnungszeiten beschossen werden. Die Öffnungszeiten sind saisonbedingt von 9:00 Uhr bis maximal 19:00 Uhr, spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang ist das Schießen jedenfalls einzustellen.
Hunde dürfen auf dem Parcours und Einschießplatzes nur an der Leine geführt werden!
Eine erst Begehung des Parcours erfordert eine ausführliche Unterweisung eines bereits geschulten Bogenschützen oder eines Parcourskundigen. Ohne Einweisung darf kein Anfänger den Parcours oder den Einschießplatz benutzen!
Der Parcours und Einschießplatz dürfen erst benutzt werden, wenn man sich vorher ordnungsgemäß angemeldet, die Regeln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und sich mit diesen einverstanden erklärt und seine Gebühr bezahlt hat! Jahreskartenbesitzer sind von der Anmeldepflicht ausgenommen. Mit Entrichtung der Gebühr und Benützen des Parcoursgeländes erklärt sich jeder Benützer auch ausdrücklich damit einverstanden, dass am Parcoursgelände aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Parcoursbenützer eine Videoüberwachung durchgeführt werden kann.
Bei Kontrollen durch den Betreiber oder den Grundstücksbesitzer ist nach Aufforderung das gelöste Ticket bzw. Jahreskarte umgehend vorzuweisen. Nicht ordnungsgemäß angemeldete Parcoursbenützer können unverzüglich vom Parcourswächter des Geländes verwiesen und sofort zur Anzeige gebracht werden. Unbeschadet des Parcoursverweises ist der Parcoursbetreiber überdies berechtigt, die Entrichtung der Gebühr zu begehren.
Kinder und jugendliche Schützen unter 18 Jahren dürfen den Parcours und den Einschießplatz nur in Begleitung einer volljährigen Person über 18 Jahre benutzen. Diese übernimmt mit dem Bestätigen der Parcoursregeln und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die volle Verantwortung für die von ihr begleiteten Kinder und Jugendlichen!
Es ist ausdrücklich untersagt, die vorgesehenen Wege zu verlassen, Absperrungen zu umgehen oder den Weg in entgegengesetzter Richtung zu beschreiten!
Das Parcoursgelände ist nur in der durch die aufsteigenden Nummern der Ziele gekennzeichneten Richtung zu begehen. Ein Umkehren ist nicht erlaubt (Einbahnregelung)! Möchte man die Parcoursrunde vorzeitig abbrechen, ist man somit verpflichtet, dem Parcourspfad bis zum Ende des Parcours in vorgegebener Richtung zu folgen.
Der Schütze/die Schützin muss sich vor jedem Abschuss versichern, dass das Schussfeld sowohl vor als auch hinter dem Ziel frei ist. Besteht auch nur der geringste Zweifel, ist sofort abzubrechen! Jeder Schütze/jede Schützin ist für jeden von ihm/ihr abgeschossenen Pfeil und für eventuell dadurch entstandene Schäden oder Verletzungen von Personen allein und voll verantwortlich!
Der Auszug „Über dem Kopf“(Pfeil Richtung Himmel) ist strengstens verboten!
Beim Schuss über Kuppen und Senken oder eng gesteckten Markierungspunkten hat immer die Pfeile holende Person Vorrang. Der ausführende Schütze hat sich zu versichern dass sich keine Personen im Schussfeld darunter oder daneben befinden. Der Schussvorgang ist vom Schützen so lange am Markierungspunkt einzustellen bis Sicherheit gegeben ist.
Wartenden Bogenschützen ist ausschließlich gestattet sich am Wartepunkt (Nummerntafel) aufzuhalten. Der nächste Bogenschütze darf erst dann den Markierungspunkt betreten wenn der vorherige Schütze alle Schüsse erledigt hat sowie das Markierungs-und Schussfeld verlassen hat.
Der Bogen darf mit aufgelegtem Pfeil nur in Zielrichtung gespannt bzw. abgeschossen werden! Pfeile dürfen nur am Abschusspunkt eingenockt werden, das Gehen mit genocktem Pfeil ist verboten.
Pro Zielstation ist es erlaubt, pro Person max. 3 Schüsse (pro Runde) abzugeben um lange Wartezeiten zu verhindern.
Der Schütze/die Schützin hat größtes Augenmerk darauf zu legen, dass alle Begleitpersonen und andere Schützen beim Spannen des Bogens und beim Abschuss hinter ihm/ihr stehen!
Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere und -Scheiben und ausschließlich von den markierten Abschusspflöcken (rot, blau, gelb,) geschossen werden! Pro Zielpunkt darf immer nur eine Person schießen.
Es ist verboten, selbständig die 3D-Ziele oder die Abschusspflöcke zu verändern!
Werden Pfeile gesucht, ist darauf zu achten, dass nachfolgende Schützen das auch bemerken. In so einem Fall muss daher ein Mitschütze deutlich sichtbar vor dem 3D-Ziel stehen bleiben, oder es muss dieses mit einem Kleidungsstück oder ähnlichem deutlich sichtbar markiert werden!
Sollten sich wider Erwarten Personen oder Tiere hinter die Ziele verirrt haben, ist umgehend mit diesen Kontakt aufzunehmen und auf die gekennzeichneten, sicheren Wanderwege zu verweisen bzw. sind die Tiere zu vertreiben. Auf keinen Fall darf vom Schützen/von der Schützin ein Schuss auf ein Ziel abgegeben werden, wenn sich eine andere Person oder ein Tier im Sichtfeld bzw. im Streukegel befindet.
Pfeil und Bogen sowie die persönliche Schutzausrüstung sind vor dem Schießen auf Funktionsfähigkeit, Beschädigungen und Sicherheit zu überprüfen.
Pfeile immer schonend aus den Zielen ziehen. Beim Ziehen immer mit einer Hand oder mit dem Knie gegen halten um Beschädigungen an der Verankerung zu vermeiden.
Das Schießen auf lebende Tiere ist verboten!
Unnötiger Lärm ist zu unterlassen. Jeder Parcoursbenützer ist verpflichtet, auf die Tiere im Wald Rücksicht zu nehmen.
Jegliche Verunreinigung des Parcours und Einschießplatzes (Müll, etc.) ist strengstens untersagt! Auch Restmaterialien verursacht durch Pfeilbruch dürfen am Parcoursgelände und Einschießplatz nicht zurückgelassen werden.
Sollten sich Schützen vor oder nach der Sperrstunde am Parcours befinden, ist es ihnen strengstens verboten zu schießen und der Parcours ist umgehend und nur auf den gekennzeichneten Pfaden zu verlassen.
Ziehen ein Gewitter, ein Sturm oder starker Nebel auf, oder droht andere Gefahr, ist der Parcours umgehend zu verlassen. Bei schlechten Sichtverhältnissen - welcher Art auch immer – darf nicht geschossen werden.
Bei UNFÄLLEN/NOTSITUATIONEN kontaktieren Sie sofort die Rettung oder den Parcoursbetreiber. Telefonnummern finden sie an jedem Abschusspunkt.
WICHTIG: Bemerkt ein Schütze ein Fehlverhalten oder ein sicherheitsgefährdendes Nichteinhalten der Parcoursregeln am Parcours oder auch am Einschießplatz durch einen anderen Schützen, ist dies dem Parcoursbetreiber aus Sicherheitsgründen zu melden.
Es besteht keinerlei Ersatzanspruch bei Diebstahl oder verlorenen Bögen, Pfeilen oder sonstigem Material bzw. sollte der Parcours aufgrund von Umbau- oder Schlägerungsarbeiten, behördlichen Auflagen udgl gänzlich oder teilweise nicht benutzbar sein.
Ein nichteinhalten der Parcoursregeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung und die Verweisung vom Parcoursgelände zur Folge; dies ohne Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühr.
Es ist strengstens untersagt private Parkplätze und Zufahrten in der Nähe des Parcours als Parkfläche zu benutzen.
Mit der Einhaltung der Parcoursregeln trägt jeder einzelne dazu bei, dass dieser schöne Sport noch lange Zeit ausgeübt werden kann!